TV-FFS Tarifverhandlungen abgeschlossen

Tarifverhandlungen von Produzentenallianz mit ver.di und BFFS abgeschlossen

Im Folgenden eine Zusammenstellung aus Texten von ver.di und der Produzentenallianz.

Mit dem Tarifergebnis wird die Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden begrenzt. Bis Ende 2020 steigen die Tarife

  • ab September 2018 um 2 Prozent, mindestens aber um 30 Euro pro Woche,
  • ab Juli 2019 um 2,5 Prozent
  • ab April 20202 um 2,25 Prozent.

(Bemerkung RD: Im Mai 2018 sind die Verbraucherpreise in Deutschland um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1045/umfrage/inflationsrate-in-deutschland-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahresmonat/)

Bei den Schauspielerinnen und Schauspielern wird die wöchentliche Mindestgage erhöht:

  • ab 1.9.2018 von 775.- € auf 810.- €
  • ab 1.7.2019 auf 830.- €
  • ab 1.4.2020 auf 850.- €.

Aufnahme von zehn weiteren Berufen in die Gagentabelle:

2. Regie-Assistenz, Set-AL-Assistenz, Oberbeleuchter, Lichttechniker, Lichtassistenz (mit Produktionserfahrung), 1. Kamerabühne, Kamerabühnen-Assistenz, Requisiten-Assistenz, 2. Ton-Assistenz, Sounddesign (soweit beim Produzenten angestellt).

Die 13. Stunde wird in Zukunft noch an einem Tag der Woche bei hochfrequenten Fernseh-Serien-Produktionen möglich sein. Außerdem gelten weiterhin die besonderen Bestimmungen des Mantel-Tarifvertrages für flexible Arbeitszeiten: Bei höherer Gewalt, nicht planbaren Ereignissen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Produzenten, bei erheblichem Aufwand bei Massenszenen und zeitlich aufgrund Drittentscheidung eingeschränkter Motivverfügbarkeit.

Auf die tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit darf ausdrücklich nur noch im Zusammenhang mit den geltenden Gagen und Zuschlägen Bezug genommen werden.

Die Zahlung der Beiträge für die Altersversorgung der Filmschaffenden in der Pensionskasse Rundfunk ist künftig nicht nur für Auftragsproduktionen von ARD und ZDF, sondern auch für Koproduktionen unter Beteiligungen dieser Sender verpflichtend.

Institutionalisierte „Rückstellung“: Eine Regelung zu den Abschluss- und Debütfilmen sieht ein zusätzlich abzuschließender Tarifvertrag vor, der zunächst bis Ende 2020 laufen und dann evaluiert werden soll. Danach gelten ab 750.000 Euro Budget mindestens 50 Prozent der Tarifgage, ab 900.000 Euro 65 Prozent und ab 1,05 Millionen Euro 80 Prozent. Filme, deren Budget über 1,2 Millionen Euro liegt, dürfen diese Ausnahme nicht anwenden. Die Erträge aus den Debutfilmen werden an die beteiligten Filmschaffenden ausgeschüttet, um die Differenz zur Tarifgage aufzufüllen.

Das Ergebnis steht noch unter dem Gremienvorbehalt. Die Erklärungsfrist zum Tarifergebnis läuft bis Ende Juni 2018.