Tätigkeit
Der Filmgeschäftsführer übernimmt bei Film- und Fernsehproduktionen die finanzielle und buchhalterische Abwicklung und sorgt für eine steuerrechtlich einwandfreie Finanzbuchhaltung und sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich korrekte Lohnbuchhaltung. In enger Zusammenarbeit mit der Produktionsleitung verwaltet er das Produktionsbudget und sorgt für die ordnungsgemäße Kostenzuordnung. Durch eine zügige Buchhaltung und durch die Erstellung aktueller Kostenstände schafft er ein wirksames Instrument zur Kostenkontrolle. Der Filmgeschäftsführer ermittelt regelmäßig den Finanzbedarf und ermöglicht so die zuverlässige Begleichung der Verbindlichkeiten. Er ist für Gagen- und Honorarzahlungen zuständig und damit auch ein wichtiger Ansprechpartner in Personalangelegenheiten für alle Mitarbeiter.
Arbeitsumfeld
Die Filmgeschäftsführung arbeitet eng mit der Produktionsleitung zusammen. Auch wenn dieser der direkte Vorgesetzte ist, so ist er dem Filmgeschäftsführer gegenüber auf sachlicher Ebene nicht weisungsbefugt, da dieser seine Aufgaben nur im Sinne des Produzenten zu erfüllen hat. Als Einsteiger oder Fortgeschrittener in diesem Beruf lernt man so gut wie jeden Produktionsmitarbeiter kennen und lernt sehr viel über die finanziellen und organisatorischen Aspekte der Produktion. Bei größeren Projekten wird der Filmgeschäftsführer durch einen Kassierer unterstützt.
Ausbildung
Eine klassische Ausbildung zum Filmgeschäftsführer gibt es nicht. Am nächsten kommt die Ausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien. Aber auch jede andere kaufmännische Ausbildung oder ein betriebswirtschaftliches Studium qualifizieren lediglich zum Einstieg über den Weg eines Praktikums. Als nächster Schritt sollte Erfahrung als Assistenz der Filmgeschäftsführung gesammelt werden, bevor man nach weiterer Qualifizierung im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbereich zum qualifizierten Filmgeschäftsführer wird.
Kenntnisse im Arbeits- und Vertragsrecht sind sehr hilfreich.